Terminvereinbarung
Gerne können Sie einen Termin bei mir vereinbaren:
- via Telefon
- via Email
- via Kontaktformular
Erstgespräch
In einem unverbindlichen Erstgespräch lernen wir uns kennen und schauen uns gemeinsam an, was Sie gerade bewegt und zu mir führt. Dies dauert in etwa eine Stunde und dient dazu, dass Sie sich einen Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise, den Praxisräumlichkeiten und den Rahmenbedingungen einer Psychotherapie bei mir machen können. Es gibt genügend Raum für alle Fragen, Bedenken oder Erwartungen. Auch ich lerne Sie und Ihre Anliegen kennen und wir können gemeinsam erste mögliche Themenbereiche für eine Psychotherapie finden.
Nach dem Erstgespräch bitte ich Sie, sich Zeit zu nehmen, um das Gespräch nachwirken zu lassen, da es mir wichtig ist, dass Sie sich bei mir wohl und verstanden fühlen und eine bewusste Entscheidung für die gemeinsame Arbeit an Ihren Themen treffen.
Das Erstgespräch ist kostenlos.
Therapieprozess & Setting
Wenn Sie sich für eine Psychotherapie bei mir entscheiden, vereinbaren wir Folgetermine. Diese finden in der Regel wöchentlich oder alle 2 Wochen statt. Um gut an Ihren Themen arbeiten zu können, ist es erfahrungsgemäß günstig, uns regelmäßig zu sehen und „dran zu bleiben“. Selbstverständlich können wir jedoch die Frequenz Ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten anpassen.
Je nach Anliegen kann eine Psychotherapie einige Sitzungen in Anspruch nehmen, oder auch ein längerer Prozess sein. Dies ist von Ihrem individuellen Therapieziel abhängig, welches wir gemeinsam besprechen. Über den Zeitpunkt des Endes der Therapie entscheiden Sie als Klient*in.
Die zentrale Methode der Existenzanalyse ist das Gespräch.
In Ausnahmefällen (schwere Krankheit, Behinderung, …) biete ich auch Hausbesuche an.
Dauer & Kosten
Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten und kostet bei mir 80 Euro. Sie bekommen von mir am Ende des Monats eine Sammelrechnung ausgehändigt, welche mittels Überweisung binnen 7 Tagen zu begleichen ist. Auch Einzelrechnungen sind auf Anfrage möglich, wenn Ihnen das lieber ist.
Nach Absprache biete ich in für Personen mit geringem oder keinem Einkommen Sozialtarife an.
Sollten Sie einen bereits vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. In diesem Fall wird die Einheit nicht verrechnet.
Eine Verrechnung (Zuschuss oder Refundierung) mit den Krankenkassen ist derzeit leider noch nicht möglich, da ich mich im Ausbildungsstatus unter Supervision befinde. Dafür liegt mein Honorar unter dem bereits eingetragener Psychotherapeut*innen.
Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision – was heißt das?
Um in Österreich als Psychotherapeut*in arbeiten zu können, bedarf es einer mehrjährigen Ausbildung in mehreren Schritten. Ich befinde mich im letzten Abschnitt meiner Ausbildung und bin berechtigt, eigenständig Psychotherapie durchzuführen. Gleichzeitig bin ich verpflichtet, mein Tun regelmäßig von einer Supervisor*in (dies sind erfahrene Lehrtherapeut*innen meiner Fachrichtung) supervidieren zu lassen – das heißt: in eigenen Supervisionsgesprächen werde ich dabei unterstützt, meine therapeutische Arbeit laufend zu reflektieren, um wiederum Sie bestmöglich zu behandeln.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich der im Psychotherapiegesetz festgelegten Verschwiegenheitspflicht (§15 PthG). Das bedeutet, ich darf Inhalte der Psychotherapiesitzungen nicht mit anderen Personen („Dritten“) teilen. Auch meine Supervisor*innen unterliegen dieser Verschwiegenheitspflicht.
Sollten Sie mehr dazu wissen wollen, erkläre ich es Ihnen gerne, oder Sie können sich hier informieren:
https://www.psychotherapie.at/psychotherapeutinnen/rechtliches/psychotherapiegesetz